PFLEGEKASSEIn einer stationären Pflegeeinrichtung mit Versorgungsvertrag bezuschusst die Pflegekasse die Behandlungspflege und Grundpflege. Mitglied der Pflegekasse ist jeder, der in eine Krankenversicherung einzahlt. Wer privat krankenversichert ist, muss bei seinem Versicherer auch eine Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei jeder Kasse gleich. Die Pflegekasse ist verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn ein Mensch zur vollstationären Pflege in ein Heim kommt. Um die unterschiedlich hohen Zuschüsse festzulegen, teilt die Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen in drei Stufen ein.
Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit)
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)
ZuschüssePflegestufe 1 1.064,- Euro pro Monat Pflegestufe 2 1.330,- Euro pro Monat Pflegestufe 3 1.612,- Euro pro Monat
Alle Kosten, die durch den Heimaufenthalt entstehen und über den gesetzlich gewährten Zuschuss hinausgehen,
SOZIALHILFEDie Sozialhilfe ist eine im Bundessozialhilfegesetz verankerte Geldleistung, auf die der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hat. Sinn der Sozialhilfe ist es, jedem Bürger ein menschenwürdiges und gesichertes Leben zu ermöglichen. Nicht wenige unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihr Leben lang gearbeitet haben, beziehen unverschuldet sehr niedrige Renten. Auch sie sollen im Alter ein finanziell gesichertes Leben führen können.Die Ängste der Angehörigen von Heimbewohnern, eigenes Vermögen oder Einkommen für ihre im Heim lebenden Eltern einsetzen zu müssen, sind meist unbegründet. Von der sog. „Sandwichgeneration“ kann nicht verlangt werden, neben dem Unterhalt für eigene Kinder und der Vorsorge für das eigene Alter noch für die im Heim lebenden Eltern aufzukommen. Trotzdem kann es natürlich bei einem dementsprechenden Vermögen bzw. Einkommen zu einer Zahlungsverpflichtung kommen, die aber letztendlich immer von der individuellen Situation abhängig ist. Bei allen erforderlichen Anträgen, ob gegenüber der Pflegekasse oder dem Sozialamt, genauso wie bei Bescheiden des Sozialhilfeträgers gegenüber Kindern, werden Sie selbstverständlich von der PUR VITAL Pflegeeinrichtung beraten und unterstützt.
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