Es werden keine Mietvermittlungsprovisionen erhoben. Die Kaution beträgt EUR 1.270,--. In den Wohnnebenkosten, welche einmal jährlich nach den tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet werden, sind alle umlagefähigen Betriebskosten der Bungalow-Anlage nach §2 der Betriebs- kostenverordnung enthalten. Diese beinhalten unter an- derem auch die gemeinschaftlichen Kosten der Begegnungs- stätte (wie z.B. Strom, Heizung, Wasser, Reinigung, usw.), der Kabelgebühren und des vorhandenen Hausmeister- dienstes für die Pflege der Außenanlagen, Winterdienst, usw.